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Höhere Steuerfreibeträge – Mehr Netto vom Einkommen

Die Einkommensgrenzen für die ersten fünf Steuerstufen steigen um 3,83 %. Das bedeutet, dass ein größerer Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt oder geringer besteuert wird.

Neue Steuerstufen 2025:

  • Bis 13.308 €0 % Steuern (bisher: 12.816 €)
  • Bis 21.617 €20 % Steuern
  • Bis 35.836 €30 % Steuern
  • Bis 69.166 €40 % Steuern
  • Bis 103.072 €48 % Steuern

Vorteil: Sie zahlen weniger Steuern und behalten mehr von Ihrem Gewinn!

Höhere Absetzbeträge – Mehr Steuererleichterungen

Die folgenden Absetzbeträge steigen um 5 %:

  • Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag
  • Verkehrsabsetzbetrag (z. B. für Pendler:innen)
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Negativsteuer (SV-Rückerstattung)

Vorteil: Sie bekommen mehr Steuererleichterungen, besonders bei geringem Einkommen.

Geschäftsreisen: Mehr Kilometergeld und Spesen

  • Tagesgeld steigt von 26,40 € auf 30 €.
  • Nächtigungsgeld steigt von 15 € auf 17 €.
  • Kilometergeld wird vereinheitlicht:
    • Alle Fahrzeuge: 0,50 €/km (bisher: PKW 0,42 €/km, Motorrad 0,24 €/km)
    • Kilometergeld für mitfahrende Personen: Erhöht sich von 0,05 €/km auf 0,15 €/kmAchtung: Dieses Kilometergeld bekommt nur der Fahrer!
    • E-Bike/Fahrrad: Die steuerfreie Obergrenze steigt von 1.500 km auf 3.000 km.

Vorteil: Sie können mehr Spesen absetzen und so Ihre Steuerlast senken.

Kleinunternehmerregelung: Höhere Umsatzgrenze

  • Ab 2025 steigt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer:innen von 35.000 € auf 55.000 € brutto.
  • Solange Ihr Umsatz unter dieser Grenze bleibt, müssen Sie keine Umsatzsteuer verrechnen.
  • Falls Sie diese Grenze überschreiten, wird nur der übersteigende Betrag versteuert (bis zu einer 10%-Toleranz).

Vorteil: Mehr Spielraum für Ihr Geschäft, ohne gleich Umsatzsteuer zahlen zu müssen!

Mehr Pensionsbonus für längeres Arbeiten

  • Wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet, bekommt einen höheren Pensionszuschlag von 5,1 % statt 4,2 % pro Jahr.

Vorteil: Arbeiten im Alter zahlt sich finanziell noch mehr aus!

Sozialversicherung: Höhere Freigrenzen für nebenberufliche EPUs

  • Wer nebenberuflich selbstständig ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen.
  • Voraussetzungen:
    • Gewinn unter 6.613,20 € UND
    • Umsatz unter 55.000 €
  • Unfallversicherung: Beitrag steigt leicht auf 12,07 € pro Monat (144,84 € pro Jahr).

Achtung: Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich befreien zu lassen!

Was bedeutet das für EPUs?

  • Mehr Steuerfreibeträge – Sie behalten mehr von Ihrem Einkommen.
  • Höhere Kleinunternehmergrenze – Weniger Umsatzsteuerpflicht.
  • Mehr Spesenabzüge – Höheres Kilometergeld und Tagespauschalen.
  • Bessere Sozialversicherungsmöglichkeiten – Erleichterungen für nebenberufliche EPUs.

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