Höhere Steuerfreibeträge – Mehr Netto vom Einkommen
Die Einkommensgrenzen für die ersten fünf Steuerstufen steigen um 3,83 %. Das bedeutet, dass ein größerer Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt oder geringer besteuert wird.
Neue Steuerstufen 2025:
- Bis 13.308 € → 0 % Steuern (bisher: 12.816 €)
- Bis 21.617 € → 20 % Steuern
- Bis 35.836 € → 30 % Steuern
- Bis 69.166 € → 40 % Steuern
- Bis 103.072 € → 48 % Steuern
Vorteil: Sie zahlen weniger Steuern und behalten mehr von Ihrem Gewinn!
Höhere Absetzbeträge – Mehr Steuererleichterungen
Die folgenden Absetzbeträge steigen um 5 %:
- Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag
- Verkehrsabsetzbetrag (z. B. für Pendler:innen)
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Negativsteuer (SV-Rückerstattung)
Vorteil: Sie bekommen mehr Steuererleichterungen, besonders bei geringem Einkommen.
Geschäftsreisen: Mehr Kilometergeld und Spesen
- Tagesgeld steigt von 26,40 € auf 30 €.
- Nächtigungsgeld steigt von 15 € auf 17 €.
- Kilometergeld wird vereinheitlicht:
- Alle Fahrzeuge: 0,50 €/km (bisher: PKW 0,42 €/km, Motorrad 0,24 €/km)
- Kilometergeld für mitfahrende Personen: Erhöht sich von 0,05 €/km auf 0,15 €/km → Achtung: Dieses Kilometergeld bekommt nur der Fahrer!
- E-Bike/Fahrrad: Die steuerfreie Obergrenze steigt von 1.500 km auf 3.000 km.
Vorteil: Sie können mehr Spesen absetzen und so Ihre Steuerlast senken.
Kleinunternehmerregelung: Höhere Umsatzgrenze
- Ab 2025 steigt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer:innen von 35.000 € auf 55.000 € brutto.
- Solange Ihr Umsatz unter dieser Grenze bleibt, müssen Sie keine Umsatzsteuer verrechnen.
- Falls Sie diese Grenze überschreiten, wird nur der übersteigende Betrag versteuert (bis zu einer 10%-Toleranz).
Vorteil: Mehr Spielraum für Ihr Geschäft, ohne gleich Umsatzsteuer zahlen zu müssen!
Mehr Pensionsbonus für längeres Arbeiten
- Wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet, bekommt einen höheren Pensionszuschlag von 5,1 % statt 4,2 % pro Jahr.
Vorteil: Arbeiten im Alter zahlt sich finanziell noch mehr aus!
Sozialversicherung: Höhere Freigrenzen für nebenberufliche EPUs
- Wer nebenberuflich selbstständig ist, kann sich unter bestimmten Bedingungen von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen.
- Voraussetzungen:
- Gewinn unter 6.613,20 € UND
- Umsatz unter 55.000 €
- Unfallversicherung: Beitrag steigt leicht auf 12,07 € pro Monat (144,84 € pro Jahr).
Achtung: Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich befreien zu lassen!
Was bedeutet das für EPUs?
- Mehr Steuerfreibeträge – Sie behalten mehr von Ihrem Einkommen.
- Höhere Kleinunternehmergrenze – Weniger Umsatzsteuerpflicht.
- Mehr Spesenabzüge – Höheres Kilometergeld und Tagespauschalen.
- Bessere Sozialversicherungsmöglichkeiten – Erleichterungen für nebenberufliche EPUs.
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