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Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites und Online-Dienste so gestaltet sind, dass sie für alle Nutzer:innen zugänglich sind. Dazu gehören:

  • Klare Navigation und Struktur: Die Website muss einfach zu bedienen sein.
  • Alternativtexte für Bilder: Nutzer:innen mit Sehbeeinträchtigungen müssen Inhalte über Screenreader erfassen können.
  • Gute Farbkontraste: Inhalte müssen für alle gut lesbar sein.
  • Bedienbarkeit ohne Maus: Die Website muss auch mit der Tastatur steuerbar sein.
  • Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Screenreader, Braillezeilen und Spracherkennungssoftware müssen mit der Website funktionieren.

Die Vorgaben basieren auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA): https://www.w3.org/

Welche digitalen Angebote sind betroffen?

Das BaFG betrifft Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher:innen (B2C) anbieten, darunter:

  • Websites und Webshops, über die Verbraucher:innen Produkte oder Dienstleistungen erwerben können.
  • Online-Buchungssysteme, z. B. für Hotels, Arztpraxen oder Veranstaltungen.
  • Apps, die für den Konsum digitaler Dienstleistungen genutzt werden.
  • Elektronische Kommunikationsdienste, z. B. Online-Kundenportale.

Wichtig: Reine B2B-Websites (zwischen Unternehmen) sind nicht betroffen.

Welche Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen?

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro) sind grundsätzlich von den Verpflichtungen ausgenommen. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Bieten sie eine digitale Dienstleistung für Verbraucher:innen an (z. B. einen Webshop, ein Buchungssystem oder eine Online-Terminvereinbarung), dann müssen sie das BaFG einhalten.
  • Websites, die nur Informationen enthalten (z. B. eine einfache Unternehmenswebsite ohne Verkauf oder Buchungsfunktion), müssen nicht zwingend barrierefrei sein.

Beispiel:

  • Ein Hotel mit einem Online-Buchungssystem muss die Anforderungen erfüllen.
  • Ein Online-Shop, der an Privatkund:innen verkauft, muss ebenfalls barrierefrei sein.
  • Ein Unternehmen mit einer reinen Info-Website ohne Webshop oder Buchungssystem ist nicht verpflichtet, die Barrierefreiheitsvorgaben umzusetzen.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die die Anforderungen nicht einhalten, riskieren Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro.

Da die Kontrolle erst nach Beschwerden oder Überprüfungen erfolgt, sollten Unternehmen proaktiv handeln, um Strafen und Reputationsschäden zu vermeiden.

Wie können Sie sich vorbereiten?

Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen kann technisch herausfordernd sein. Wir unterstützen Sie mit unseren Partnern, die auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert sind, um sicherzustellen, dass Ihre Website oder Ihr Webshop den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Mögliche Maßnahmen:

  • Audit Ihrer Website/Webshop: Prüfung, ob Ihre digitalen Angebote barrierefrei sind.
  • Empfehlungen für Verbesserungen: Klare Maßnahmen, um Barrieren zu reduzieren.
  • Technische Umsetzung durch unsere Partner: Optimierung von Struktur, Design und Funktionen.
  • Schulung Ihres Teams: Bewusstsein für barrierefreies Webdesign schaffen.

Fazit: Handeln Sie rechtzeitig!

Das BaFG 2025 verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Besonders Hotels, Webshops und Buchungssysteme sollten jetzt aktiv werden, um Rechtsrisiken zu vermeiden und allen Kund:innen einen besseren Zugang zu ermöglichen.

Lassen Sie sich beraten! Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung, damit Sie 2025 problemlos barrierefrei sind!

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